Den PAS am AnhĂ€nger zu verbauen wĂŒrde bedeuteten das dein HĂ€nger einmal angeschoben, dich auch unterstĂŒtzt, wenn du nicht trittst. Das solltest du, wenn es geht vermeiden (LegalitĂ€t *). Besser wĂ€re hier eine Steuerung, die verhindert, dass dich dein AnhĂ€nger schiebt. Wenn es der PAS sein soll, dann am besten dort montieren, wo sichergestellt ist, dass er das Pedalieren erfasst.
* Es gab hierzu eine echt gute EinschÀtzung der Rechtslage, leider wurde der Artikel gelöscht, ich habe zwar noch die PDF, da ich das Copyright nicht besitze, kann diese hier nicht einfach hochladen.
[1] 1. Definition: Phantom-AnhÀnger
Wie eingangs erlÀutert handelt es sich bei einem Phantom-AnhÀnger um einen Fahrrad-An-
hĂ€nger, der mit eigener Motorisierung die ZugkrĂ€fte unterstĂŒtzt und gleichzeitig keinerlei
SchubkrĂ€fte auf das Zugfahrzeug ausĂŒbt. [âŠ] â das Zugrad soll weder geschoben noch
gebremst werden. Ein Phantom-AnhÀnger arbeitet damit auf eine Weise, die die Fahrt mit
dem Zugfahrzeug mit gekoppeltem AnhÀnger ebenso beschwerdefrei gestalten lÀsst wie
ohne AnhÀnger im alleinigen Betrieb.
[1] Im Sinne der § 1 Abs. 2, 3 StVG wird ein Fahrzeug in Pedelec-Logik bezĂŒglich der alleinstehend
möglichen Höchstgeschwindigkeit nur dann zum Kraftfahrzeug, wenn es die dort benannte
Grenze von 6 km/h ĂŒbersteigt. Das ist beim Phantom-AnhĂ€nger nicht der Fall; das Pedalieren
am Zugrad muss gegeben sein.
[1] https://www.tu-braunschweig.de/recht/images/Pdf/2_FMR_AP_Fahrrad-Anh%C3%A4nger_mit_eigener_Motorisierung.pdf