Hallo,ich fahre ebenfalls ein von mir umgerüstetes Fahrrad mit dem Bafang BBSHD.
Zum Thema Motorleistung gibt es viele verwirrende Aussagen die im Netz herumspuken. Hauptsächlich beründet im Unterschied zwischen "Nenndauerleistung" und Maximalleistung des Motors sowie in der Frage wer am Ende "Hersteller" des Pedelecs oder Motors wird.
Aber mal das Wesentliche zusammengefasst: Die berühmten 250W stammen aus dem §1des Straßenverkehrsgesetz (§1 StVG). Dort wird beschrieben, unter welchen Voraussetzungen ein Fahrrad mit Hilfsmotor rechtlich noch wie ein ganz normales Fahrrad behandelt werden kann und somit ein Pedelec ist. Bzgl. des Motors wird dort eine maximale "Nenndauerleistung" von 250W vorgeschrieben.
Fakt ist also: Alles was mit Motoren von mehr als 250W Nenndauerleistung ausgestattet ist, ist kein Pedelec mehr sondern ein Kraftfahrzeug. Daran gibt es nichts zu rütteln.
Sucht man etwas weiter wird einem aber auffallen, dass manche Hertseller wie z.B. auch Bosch mit Pedelecs werben, welche Motoren mit Spitzenleistungen von gerne mal auch 600W und mehr verbaut haben. Das macht erstmal stutzig - der Knackpunkt liegt also im Wort "Nenndauerleistung". An diesem Punkt wirft jetzt jeder schnell sein eigenes Verständnis dieses Wortes in die Runde, es wird kurz hin und her gestritten und am Ende ist keiner schlauer. So zumindest der übliche Ablauf sonstwo existierender Forendiskussionen.
Mit persönlich stellte sich konkret die Frage, ob der Bafang BBSHD vielleicht trozdem unter diese 250W Nenndauerleistung fallen könnte, obwohl er ja als 1000W Motor vertrieben wird? Versucht man nun die handfeste Bedeutung der Nenndauerleistung herauszufinden (d.h. im Sinne des Gesetzgebers) wird es tricky. So richtig scheint dieses Wort im Bezug auf unsere Pedelecs nirgends verständlich definiert. Bei einer Suche stößt man zuerst auf die "VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen". Hier findet sich dann auch der Verweis zur Definition der "Nenndauerleistung" (Artikel 2, Unterpunkt 35). Es wird auf die UN-ECE-Regelung Nr. 85 verwiesen.
Die UN-ECE-Regelung zu verstehen ist nicht ganz so einfach. Grundlegend handelt es sich erstmal um ein Prüfverfahren für Motoren. Möchte ein Hersteller also eine bestimmte Nenndauerleistung auf seinen Motor aufdrucken, muss er mit dem Motor dieses Verfahren durchlaufen und anhand der Ergebnisse nachweisen, dass der Eintrag von z.B. 250W den gestellten Anforderungen entspricht. Klar wird hierbei auch nochmals, dass die "Nenndauerleistung" wie eingangs ja bereits festgestellt nicht die Spitzenleistung des Motors ist.
Was heißt das jetzt für uns?
--> Es kann uns komplett egal sein, welche Spitzenleistung ein Motor liefert. Wichtig ist nur, welche Nenndauerleistung der Hersteller für diesen Motor angibt. Beim Bafang BBSHD sind dies eben 1000W und ein so ausgestattetes Pedelec ist folglich kein Pedelec sondern ein Kraftfahrzeug. Daran können wir als Nutzer auch nichts ändern, da wir nicht die Möglichkeit besitzen die "Nenndauerleistung" eines Motors nach der UN-ECE-Regelung zu vermessen und zu zertifizieren.
Trotz dieser nüchternen Erkenntnis habe dennoch einen BBSHD in meinem Fahrrad eingebaut. Denn wie Joachim auch schon schreibt scheint sich im Alltag praktisch niemand für die Leistung des Motors zu interessieren, solange die Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten werden und der Motor nur trittunterstützend wirkt. Dennoch sollte man sich der Tatsache bewusst sein, dass man streng genommen durchaus Probleme bekommen kann, insbesondere z.B. wenn eine Versicherung nach Gründen sucht um nicht zahlen zu müssen. Oder wenn man einem sehr schlecht gelaunten Polizisten begegnet, der sonst nur mit illegalen E-Bike-Tunern zu tun hat und das Fahrrad auf dieser Grundlage ersteinmal einkassieren möchte?
Noch ein kurzer Nachtrag zum Wortverständnis:
Ungeachtet der rechtlichen Definition nach UN-ECE-Regelung setzt sich die "Nenndauerleistung" ja insbesondere aus der "Nennleistung" und der "Dauerleistung" zusamen. Die "Nennleistung" bezeichnet allgemein hin diejenige Leistung, welcher ein Hersteller für einen Motor angibt bzw. "nennt". Die "Dauerleistung" ist im Allgemeinen diejenige Leistung, mit welcher ein Motor dauerhaft, oder zumindest hinreichend lange, betrieben werden kann ohne Schaden zu nehmen.