Rocketeer
Nein, du liegst schon völlig richtig.
Zumindest in Deutschland ist einzig und allein entscheident dass die Nenndauerleistung maximal 250 W beträgt. Da es sich um eine Nennleistung handelt und ein Endverbraucher überhaupt nicht in der Lage ist eine Leistung für einen Motor "zu nennen" ergibt sich der Rest ja von alleine..
Um das nochmal klar zu formulieren: Wenn ich als Endverbraucher einen Motor mit einer vom Hersteller angegebenen Nenndauerleistung von 1000W in Eigenregie auf 250W drossel, so hat er eine tatsächliche Maximalleistung von 250W. Aber er hat dennoch weiterhin eine Nenndauerleistung von 1000W. Rechtlich darf ich ihn also immernoch nicht in meinem Pedelec verwenden.
Und will ich mich selber als Hersteller aufspielen, so habe ich die Nenndauerleistung mindestens nach entsprechendem Prüfverfahren zu ermitteln und nachzuweisen, unabhängig der tatsächlichen Maximalleistung. Einen wohl riesigen rechtlichen Rattenschwanz gibt es dann noch gratis obendrauf vermute ich..
Aber das ganze Thema habe ich bereits ausführlich in einem anderen Thread angestoßen: https://www.fahrradwagen.com/d/463-motorleistung-und-legalitat-die-sache-mit-der-nenndauerleistung
Ausführlicher als dort kann ich es auch hier nicht darlegen und mich weiter dazu äußern.
PS:
Rocketeer: [...] Ich bekomme hier alle möglichen gut gemeinten Tipps, die ich nicht brauche. [...] Ich weiß, wie Audits laufen und wie Schadensfälle bearbeitet werden. [...] Alles was ich eingangs sagte, ist, dass es sich bei der Legalität von Pedelecmotoren nicht um ein technisches, sondern um ein regulatorisches Problem handelt und dass es deshalb vermutlich aich so behandelt wird. Ja, die entsprechende Vorscheiftslage ist sinnlos weil durch den verlangten Test sichergestellt wird, dass ein Motor min. 250W leisten kann und nicht max. 250W.
Du sprichst mir aus der Seele! 100% auf den Punkt gebracht, danke!