Gibt es denn da überhaupt Modelle die eine Auflaufbremse von Werk aus verbaut haben? Eigentlich sind die doch längst überfällig durch die Regelung was man ziehen darf und was nicht. Richtig spannend wird es dann mit dem Systemgewicht.
Bei einem ungebremsten Fahrrad-Anhänger geht das gesamte Gewicht in die Berechnung für das Systemgewicht. Da wird es mit handelsüblichen Rädern schnell eng, was auch an meinem eigenem Rad schnell klar wird, trotz eines zugelassenen Systemgewichts von 135 kg, mehr dazu in diesem Artikel: Fahrrad-Anhänger und das Systemgewicht
Das vom ADAC abgebildete “Haibike” hat sogar nur 110 kg zugelassene Belastung (eigene Aussage), das Rad selbst wiegt bereits über 20 kg, bleiben noch 80 kg für Fahrer, Berufsbekleidung, Gepäck und Anhänger, der, da er selber bremst, tatsächlich nur mit der Achslast zu Buche schlägt. Dennoch reichlich knapp. Genaue Zahlen wollte oder konnte der ADAC leider nicht liefern, das hätte mich wirklich interessiert.
Übrigens schreibe ich hier nur über Anhänger, welche an der Heckachse des Fahrrads montiert werden, z.B. über eine Weber-Kupplung, wer den Anhänger am Rahmen oder Rahmenteilen befestigt, muss auch noch die maximale Rahmenbelastung berücksichtigen, bei vielen Fahrrädern sind das ca. 160 kg, das sollte man aber stets prüfen.
Die Sache mit dem zulässigen Gesamtgewicht darf man nicht unterschätzen. Es handelt sich zwar zumeist nur um Herstellerangaben, denn die zu Grunde liegende Gesetzeslage scheint noch aus der Steinzeit zu stammen, aber der eigenen Sicherheit wegen ist eine Beachtung wirklich empfehlenswert. Quelle