tobi was ist mit Mopeds? Darf ich weiterhin 45kmh fahren?
Das größte Problem dabei ist, das es keine Anhängerkuplungen mit E-Zulassung gibt und das Gesammtgewicht des Anhänger max 50% des Leergewicht vom Zug-Fz (ohne Akkus) haben darf.
Unterm Strich kommt dabei bei meinem sauschweren L2e-Fz (65kg ohne Akku) ein GG des Anhängers von 32,5kg raus (was für einen FaWoWa eher sehr leicht sein dürfte).
Auf meine Frage beim TÜV, ob warum dabei nicht (wie beim KFZ auch) den Fahrer mit wenigstens 70kg ins Leergewicht einrechnen könnte, kam leider ein ablehnende Antwort, mit Verweis auf die geltenden Richtlinien.
Und nachdem ich beobachten durfte, wie lange es gedauert hat, bis der Tretgenerator bei Pedelecs in der EU zugelassen wurde (und nein, er hat es bis Stand heute noch bis in die deutschen Richtlinien geschafft), habe ich keine Erwartungen daran, das sich das zeitnah ändern könnte.
Gruß Jörg