Fahrrad / Moped / Ebike Vorschriften
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tobi was ist mit Mopeds? Darf ich weiterhin 45kmh fahren?
Das gröĂte Problem dabei ist, das es keine AnhĂ€ngerkuplungen mit E-Zulassung gibt und das Gesammtgewicht des AnhĂ€nger max 50% des Leergewicht vom Zug-Fz (ohne Akkus) haben darf.
Unterm Strich kommt dabei bei meinem sauschweren L2e-Fz (65kg ohne Akku) ein GG des AnhĂ€ngers von 32,5kg raus (was fĂŒr einen FaWoWa eher sehr leicht sein dĂŒrfte).
Auf meine Frage beim TĂV, ob warum dabei nicht (wie beim KFZ auch) den Fahrer mit wenigstens 70kg ins Leergewicht einrechnen könnte, kam leider ein ablehnende Antwort, mit Verweis auf die geltenden Richtlinien.
Und nachdem ich beobachten durfte, wie lange es gedauert hat, bis der Tretgenerator bei Pedelecs in der EU zugelassen wurde (und nein, er hat es bis Stand heute noch bis in die deutschen Richtlinien geschafft), habe ich keine Erwartungen daran, das sich das zeitnah Àndern könnte.
Gruà Jörg
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tobi Bau dir einen Wanderwagen in dem du schlafen kannst, dann brauchst du dir um Rechtsvorschriften keine Gedanken machen. Einfach ein motorisiertes Antriebsrad dazu und los auf Schustere Rappen.
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