tobi Naja…geht schon. Habe ich gerade gefunden.
Na ja, für die orginale Schwalbe gibt es wegen dem "Bestandschutz" zahlreiche Ausnahmegenemigungen.
Die Bekannteste dürfte wohl die erlaubten 60km/h sein.
Wieviel kg die orginale Schwalbe nach altem DDR Recht ziehen durfte, weiß ich nicht, aber für alles was nach der Wiedervereinigung gebaut oder in der BRD zugelassen wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Zulassung gültigen Richtlinien.
Du müstest also eine alte DDR Schwalbe und ein Anhänger-Fahrgestell (da darfst du bis zum zulässigen GG alles draufbauen, was du willst) aus der DDR nehmen, dann gelten die zum Zeitpunkt Zulassung in der DDR gültigen Gesetze (ob es dort auch Richtlinien für die Prüfer gab, weiß ich auch nicht).
Gruß Jörg