Radlager Da ja vermehrt Anhänger vorgestellt werden, die einen eigenen Antrieb haben: Worauf muss ich da achten? Zählen da auch die 250W als Limit oder ist das eine Grauzone, die noch keiner auf dem Schirm hat?
Bastelix Ich wßrde mal sagen das der Antrieb nicht nur als Antrieb fßr den Anhänger gewertet wird sondern fßr das gesamte Gespann. Also quasi ein Schubanhänger. Fßr mich fällt es unter die Regelungen zu Pedelecs und E-Bikes. Aber wirklich nur eine Annahme ohne Anspruch auf Richtigkeit.
jason Es gab Üffentlich mal eine recht gute rechtliche Einschätzung, leider ist diese nicht mehr Üffentlich verfßgbar. Da ich die Rechte nicht besitze, kann ich das Dokument hier nicht einfach hochladen. Genauere Infos gerne per privater Nachricht.
Phil jason Da ich die Rechte nicht besitze, kann ich das Dokument hier nicht einfach hochladen. Vielleicht grob zusammenfassen? đ Ansonsten ist das Thema im Forum hier ggf. noch interessant: https://www.fahrradwagen.com/d/66-motorisierte-anhanger
pamojja Hier eine umfassende Einschätzung von @Olli , welcher bei e-bike solutions arbeitet, aus dem anderen Faden (anklicken Üffnet den anderen Faden), inkl. rechtlicher Situation: Olli Gude, Legalität: Wenn nur bis 6kmh unterstßtzt wird ist das Wurscht da reicht dann ein Gasgriff. Wenn man schon ein Ebike hat und bis 25 Kmh Unterstßtzen will, sollte die gesamt Nenndauerleistung auf 250w ausgeschrieben sein. D.H. Aufkleber auf beiden mit 125W (und Reduktion der Leistung) zudem Muss der Controller dann sein Signal ßber einen Tretimpuls bekommen auch wenn im Fahrrad kein Motor ist.
euRoland Die Problematik haben die Jungs von Carla Cargo schon vor Jahren bearbeitet. Genehmigung gab's erst als ein Kabel fĂźr die Trittfrequenz nach hinten gelegt wurde.