Danke schön! Das klingt ziemlich interessant, werde ich gleich mal den Chef nerven. Im Merkblatt (Seite 5): Mit elektrischer Antriebsunterstützung ausgestatteter Anhänger.
E-Lastenfahrräder und –anhänger werden gefördert, wenn sie für gewerbliche Transportzwecke in Industrie und
Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie in Kommunen eingesetzt werden. Ihre Nutzung soll idealerweise den Einsatz verbrennungsmotorisch angetriebener Fahrzeuge ersetzen
Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb
Also wird der nächste Camper wohl doch mit einer absetzbaren Kabine 😅