Mark Masterblasi In Nürnberg fährt eine Bimelbahn auf der Straße mit 3 Anhänger. RgbgSoul In Regensburg auch … Das sind aber Sonderzulassungen und dann nur auf bestimmten Strecken zugelassen. Ansonsten dreht die Versicherung komplett durch. Im normalen Straßenverkehr darf man die 18,75 Metern nicht überschreiten. Wobei das Thema wie immer komplex ist und die Frage ist, was jetzt als "Lang LKW" zählt und was als Touristenattraktion. Zum Einlesen: https://bmdv.bund.de
Mark Mark Denke in unserem Fall wird wohl keiner die 18 Meter überschreiten. Alles andere macht eh keinen Sinn und in diesem Fall ist es zumindest in Deutschland (!!!) legal 😉 Fand das Thema im Forum auch interessant: Fahrrad Gesetze und Verkehrsregeln in Europa
T-G RgbgSoul Gibt’s da YouTube mäßig was? Konnte ich leider nichts finden. Auf Facebook gibt es ein Video.
Masterblasi T-G Meine Tochter ist Polizistin und hat auf den Wikipedia-Eintrag (Fahrradanhänger) verwiesen. Anscheinend gibt es keine besonderen Vorschriften, was FAWOWAS betrifft.
TomTom Masterblasi ist Polizistin und hat auf den Wikipedia-Eintrag (Fahrradanhänger) verwiesen. Hätte mir jetzt lieber einen Paragrafen gewünscht 😛
BikeCamper TomTom Tja, wer lesen will und k… ist klar im Vorteil. @Masterblasi hat in seinem Beitrag vom 13. Jan. (beste Antwort) doch auf eine Quelle verwiesen. In der findest du alles wissenswerte.