Sechsmalzwei
Sechsmalzwei Steht da nicht auch drin, dass Fahrradanhänger nur 2 Meter lang sein sollen? Ich nehme an, einschlieĂlich Deichsel. Nur zum Transport von Sportgeräten kĂśnnen es 4 Meter sein. Zum GlĂźck noch keine Vorschrift!
Also!
Ein Anhänger darf nur 2m lang sein, wenn dort Personen oder Tiere mit transportiert werden.
Lastenanhänger, wie z.B. bei Boote dßrfen 4m Lang sein.
Diese Recherchen habe ich im Gespräch mit Ordnungshßtern gehabt.
Daher ist es empfehlenswert das Zugfahrzeug auf 2m Länge und den Anhänger auf max. 4m Länge zu bauen.
Die Deichsel ist ja etwa 50cm .
Ein Fahrrad/Pedelec Gespann kann also etwa 6,50 m betragen, ohne das es Ărger gibt.
Nach Fahrschulinformationen ist es verboten, 2 Anhänger an das Fahrrad/Pedelec zu hängen, die im Ăśffentlichen StraĂenverkehr benutzt werden. Ausnahme, wie ich schon gesehen habe, dieses Reifen-Achsler, wo 2 Kinder drauf sitzen, da dieses als ein Anhänger gezählt wird. Es gibt da Grauzonen.
Ich wßrde mich auf diese 12m Länge nicht verlassen.
Auch das Ausfßllen von einem Zugfahrzeug und 2 Anhänger kann ein Problem darstellen.
Nach den Infos, die ich habe, kann es im Extremfall sogar zum FĂźhrerscheinentzug fĂźhren.
Meine Infos besagen, daà ein PEDELEC/Fahrrad Gespann mit Deichsel maximal 6,50m Länge betragen dßrfen.
Daher sind auch meine Vorstellungen verpufft.
Der Bau auf 6,50m Komplettlänge inkl. Anhänger ist unbedenklich
Ein Solofahrzeug sollte jedoch nicht länger als eine Parkplatzlänge sein.
(habe ich als Empfehlung bekommen)