Kettenknecht Solange die Gesamt-Nenndauerleistung aller gleichzeitig nutzbaren (also bei einem Pedelec als Zugmaschine inkl. des Pedelec-Motors) nicht größer als 250 Watt ist und der jeweils aktive Motor nur bei Pedalbetrieb des Fahrrads läuft und max. bis 25 km/h unterstützt, sind ja alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt und alles legal. Könnte höchstens sein, dass das Gespann mal einer längeren und ausführlichen Prüfung unterzogen wird, um fesrzustellen, ob auch wirklich alle Bedingungen eingehalten werden und eine Manipulation nicht einfach möglich ist.
Und wenn dann festgestellt wird, das die Motoren Narben haben, wird vielleicht noch die Kripo eingeschaltet 😉.