pluto wird es einem klar. Die Regeln die fĂźr ein Mofa gelten, gelten scheinbar auch fĂźrs Fahrrad.
Ein guter Freund ist Anwalt fĂźr Verkehrsrecht. Ihn konnte ich zu diesem Thema genauer befragen.
Die Antwort ist eindeutig:
- Es gibt bisher keine zugelassenen Blinker fßr Fahrräder in Bereich der StVZO.
- Sollte es zu einem unverschuldeten Unfall kommen hast Du in jedem Fall eine Teilschuld von mindestens 25% da das Fahrrad nicht entsprechend der StVZO ausgestattet ist. Diese Schuld kann auch prozentual hÜher bis zu 100 % bemessen werden je nach dem Unfall geschehen, da der andere Unfallbeteiligte nicht davon ausgehen kann, das ein Fahrrad die Fahrtrichtungsänderung mittels Blinker anzeigt. Dies trifft besonders bei schlechter Sicht wie Regen, nasser Fahrbahn oder in einer Innenstadt zu wo viele Blinkende Lichter sind .
- Du hast also bei Sachschäden schnell eine hohe Schadenssumme an der Backe. Eine eventuell vorhandene Versicherung Deinerseits wird den Schaden aber mit dem Hinweis auf die nicht Verkehrstßchtigkeit Deines Fahrrades nicht regulieren.
Er findet aber schon, das der Gesetzgeber da in der Pflicht ist Blinker fĂźr diese Klasse in als Anwendungsfall zu zulassen.
Z.Zt gibt es aber leider keine Bestrebung im BMDV Ministerium dies zu tunâŚ.