jason das erklärt ja aber nicht, warum mit so verschiedenen Zuladungs-Zahlen jongliert wird. Zwischen 100 und 500 kg ist ja ein deutlicher Unterschied. 😉
Und das mit dem Artikel (400kg im Titel, 100 kg im Text) erscheint mir so, als wenn der Hersteller noch mal um Korrektur gebeten hat, um den Gesetzesüberwacher nicht auf den Plan zu rufen.
Den Heinzmann-Motor gibt es übrigens Legal in der 250 und bis zu einer 600-Watt-Ausführung, wobei vom Hersteller für das einspurige Lastenrad "Cargopaower" eine Nutzlast von 300 Kg und eine Steigungsfähigkeit von 13,8 Prozent für die 250-Watt-Fassung des (Einzel) Motors beschrieben werden !!!
Aber warum veröffentlicht Cargo Cycle selbst keine Angaben zu der Motorleistung seines Fahrzeugs ?