Hallo liebe Community, ich lese mich schon eine Weile in die Thematik Fahrradcamper/Wohnwagen ein.
Was mir immer noch nicht klar ist, sind die maximalen Abmessungen, mit denen man legal rumfahren darf.
Man findet verschiedene Aussagen, wie:
„Ein Fahrradhänger oder Fahrrad-Minicamper sollte nicht breiter als 1 m, nicht länger als 2 m und nicht höher als 1,40 m sein.“
Aber habe auch schon anderes gelesen.
Zum Beispiel, dass bei einem zweispurigen Fahrrad auch ein Anhänger mit 2 m Breite erlaubt wäre.
Auch bezüglich des Gewichts findet man unterschiedliche Angaben:
„Am Rad verhält sich die Sache anders. Abhängig vom Fahrradmodell hält man in der Branche eine Zuglast von etwa 40 Kilogramm für das Maximum, das der Rahmen und die Bremsen verkraften. Sehr viele Hersteller geben darum um 45 kg als maximale Zuladung an, obwohl ihre Anhänger mit mehr Gewicht beladen werden könnten.“
Das ist die Angabe wieviel ein Hersteller seinem Produkt zutraut, aber gibt es eine gesetzliche Regelung was maximal erlaubt ist? (Gebremst/ungebremst?)
Solche Bierfahrräder haben ja auch lustige Maße um als Fahrrad bezeichnet zu werden…
Irgendwo habe ich auch gelesen, dass für Sportgeräte Ausnahmen gelten wie 4m länge beispielsweise … also kann man sich provisorisch quasi ein (Fake-)Surf-Bord an die Seite ranklemmen und darf dann damit normal durch Deutschland fahren?
Ich freue mich über weitere Infos und danke euch vorab schon mal 🙂