Was muss ich beachten, wenn ich international mit meinem Fahrrad unterwegs bin? Muss ich mich an die Gesetzte des jeweiligen Landes halten? Genau dieser Frage bin ich hier nachgegangen.
Grundlage
FĂźr relevant halte ich im internationalen Bereich die Abkommen zum internationalen Verkehr. Diese kĂśnnen hier abgerufen werden https://unece.org/road-traffic-and-road-signs-and-signals-agreements-and-conventions.
Was ist internationaler Verkehr?
Dort ist auch definiert, wann es sich um internationalen Verkehr handelt.
A vehicle is said to be âin international trafficâ in the territory of a State if:
(i) It is owned by a natural or legal person normally resident outside that State;
(ii) It is not registered in that State; and
(iii) It is temporarily imported into that State
Hier sollte man noch beachten, dass man ab einer gewissen Bleibedauer, unter lokales Gesetz fällt.
Kann ich mit meinem Pedelec einfach in fremde Länder reisen?
Wenn man sich das Abkommen durchliest, stellt man fest, dass es keine internationale Regelung zu elektrisch angetrieben Fahrrädern gibt. Denn diese fallen explizit nicht unter die Regelung fßr Mofas, da diese durch einen Verbrennungsmotor spezifiziert sind.
âMopedâ means any two-wheeled or three-wheeled vehicle which is fitted with an
internal combustion engine [...]
Auch sind sie keine Fahrräder:
âCycleâ means any vehicle which has at least two wheels and is propelled solely by
the muscular energy of the persons on that vehicle, in particular by means of pedals or hand-cranks;
Damit haben wir schon das erste Problem. Jedes Land kann eigene Regeln zur Nutzung von elektrisch unterstßtzen Fahrrädern festlegen. Laut internationalem Abkommen sind diese erst einmal als Motorfahrzeuge klassifiziert und wßrden damit eine Zulassung benÜtigen. Siehe hierzu:
âPower-driven vehicleâ means any self-propelled road vehicle, other than a moped in
the territories of Contracting Parties which do not treat mopeds as motorcycles, and other than a
rail-borne vehicle;
Daher muss man aufpassen, dass man in keinem Land mit dem E-Bike gegen geltende Gesetze verstĂśĂt. Hier heiĂt es also jeweils die Gesetze jedes einzelnen Landes zu kennen und zu respektieren.
Hier gibt es nicht mal innerhalb Europas Einigkeit. So hat z.B. Ăsterreich eine maximale mechanische Leistung am angetrieben Rad von 600 Watt. Während fast alle anderen Länder eine Nenndauerleistung von 250 Watt haben. Damit sind viele deutsche Pedelecs in Ăsterreich keine!
Was gilt fßr Fahrräder mit Anhängern?
Alte, Flasche Interpretation im Spoiler!
Kommen wir zur Frage mit den Anhängern, hierzu ist das Folgende relevant.
Contracting Parties may refuse to admit to their territories in international traffic motor vehicles, trailers or combinations of vehicles whose overall mass or mass per axle or dimensions exceed the limits fixed by their domestic legislations for vehicles registered in their territories
Fahrrad + Anhänger sind in dem Sinne zwar nicht registriert, kÜnnen jedoch als Fahrzeugkombination gesehen werden. Damit ist klar, jedes Land kann hier seine eigenen Gesetze anwenden. Auch hier muss man sich also wieder an die lokalen Gesetze halten.
Im Endeffekt bedeutet das, dass man nicht wie beim Auto einfach fast sorgenlos mit ein paar Papieren weltweit reisen kann, sondern sich mit den Regularien jedes Landes herumschlagen muss. Praktisch macht das eine Reise mit dem E-Bike + Anhänger fast unmÜglich. Denn viele der Regelungen kÜnnen gar nicht länderßbergreifend eingehalten werden. Die Definition eines Mofas, mit einem reinen Verbrennungsmotor, zeigt das Alter der Regularien deutlich. Hier wäre eine Neufassung im Sinne der modernen Mobilität notwendig.
Zum Thema Reisen mit Anhängern habe ich folgende Einschätzung:
âCycleâ means any vehicle which has at least two wheels and is propelled solely by
the muscular energy [...]
Wir sind hier also ein Fahrzeug. Fallen mit einem normalen Fahrrad jedoch nicht in die Anhängerkategorien, denn dort gilt:
âTrailerâ means any vehicle designed to be drawn by a power-driven vehicle and
includes semi-trailers;.
Gibt es noch die Kategorie der gekoppelten Fahrzeuge.
âCombination of vehiclesâ means coupled vehicles which travel on the road as a unit.
Ob wir hierzu gehÜren ist, davon abhängig, ob unser Anhänger als Fahrzeug klassifiziert wird. Denn theoretisch hat er auch mindestens zwei Räder und wird von Muskelkraft angetrieben.
Hier bietet es sich wie immer an, die Anhängerdiskussion präventiv zu umgehen. Indem man den Anhänger anstelle mit einer Kupplung mit einer Schraube versieht und damit ein Gesamtfahrzeug herstellt.
Ob nun folgendes gilt oder nicht sollte auch keine Rolle mehr spielen
Contracting Parties may refuse to admit to their territories in international traffic motor vehicles, trailers or combinations of vehicles whose overall mass or mass per axle or dimensions exceed the limits fixed by their domestic legislations for vehicles registered in their territories.
Denn wir mit unseren Gefährten Ăźbersteigen hier keinesfalls die MaĂe und Gewichtsklassen anderer Fahrzeugklassen wie beispielsweise der von LKWs. Damit sehe ich hier nichts, was einer weltweiten Reise mit Fahrrad-Gespannen, die dem Deutschen gesetzt entsprechen, entgegen sprechen wĂźrde.
Fazit
Sofern ein Land ein Pedelec wie in Deutschland als Fahrrad klassifiziert, sehe ich hier damit auch die internationalen Regeln zum Fahrradverkehr anwendbar. Denn man hat ja ausdrßcklich das Pedelec dem Fahrrad gleichgestellt. Hier auf jeden Fall, wenn man mit dem Pedelec unterwegs ist, die Landesgesetze bezßglich elektrisch angetriebener Fahrräder beachten! Das hier ist nur meine Laieninterpretation und stellt keine Rechtsberatung dar!
Quelle der Zitate: Convention on Road Traffic, of 8 November 1968 (2006 consolidated version)