Da es keine spezielle Vorschrift für Fahrradanhänger (Lasten nicht Kinderanhänger) gibt, gelten die allgemeinen Bestimmungen für Anhänger im Straßenverkehr. Das wurde im folgenden Thread schon ausführlich diskutiert:
https://www.fahrradwagen.com/d/60-rechtliches-zum-fahrradwohnwagen
Falls noch Fragen offen sind bitte dort weitermachen.
Damit die Diskussion ums Thema nicht zerfleddert, schließe ich diesen Thread.