Joachim-Hobby Es wäre hilfreich, wenn du auch mal liest, was andere vor dir geschrieben haben! Genau den von Dir verlinkten Artikel habe ich bereits zitiert und als Quelle genannt. Und du hast bei der Unterweisung sicher auch erfahren, dass diese Daten von der Feuerwehr nur ausgelesen werden dürfen, wenn ein wichtiger Anlass besteht, z.B. Unfälle oder Verbrechen aufgeklärt werden sollen oder über das seit 2018 verpflichtend eingebaute eCall Feuerwehr und Rettungsdienst alarmiert werden. Alles andere ist ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Missbrauch ist natürlich möglich, aber eben illegal.
Quelle