mumpel
Hatte ich aber geschrieben, sie müssen den Vorgaben der StVZO entsprechen und über ein "E - Prüfzeichen " verfügen !
Es sollte selbsterklärend sein das eine Gelbe Begrenzungsleuchte keine Blinkleuchte ist !!
Der Verwendungszweck ist auch ausdrücklich in der Beigefügten "ABE" angegeben und ersichtlich !