mumpel Auszug aus §67 StVZO (5), bezieht sich auf Fahrräder im Allgemeinen und listet auf, welche Signal- und Beleuchtungseinrichtungen optional angebracht werden dßrfen:
Zusätzlich zu der MindestausrĂźstung mit einer der Absicherungsarten dĂźrfen Sicherungsmittel aus den anderen Absicherungsarten angebracht sein. ... Nach vorne und nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger, genehmigt nach der Regelung Nr. 50 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen fĂźr Europa (UNECE) â Einheitliche Bedingungen fĂźr die Genehmigung von Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeigern und Beleuchtungseinrichtungen fĂźr das hintere Kennzeichenschild fĂźr Fahrzeuge der Klasse L (ABl. L 97 vom 29.3.2014, S. 1) oder genehmigt nach der UN-Regelung Nr. 148 â Einheitliche Bedingungen fĂźr die Genehmigung von Lichtsignaleinrichtungen (Leuchten) fĂźr Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger [2021/1719] (ABl. L 347 vom 30.9.2021, S. 123) und angebaut nach der Regelung Nr. 74 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen fĂźr Europa (UN/ECE) â Einheitliche Bedingungen fĂźr die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L 1 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (ABl. L 166 vom 18.6.2013, S. 88) sowie Anordnung der Bedienteile nach der Regelung Nr. 60 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen fĂźr Europa (UNECE) â Einheitliche Vorschriften fĂźr die Genehmigung zweirädriger Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor hinsichtlich der vom FahrzeugfĂźhrer betätigten Bedienteile und der Kennzeichnung von Bedienteilen, Kontrollleuchten und Anzeigevorrichtungen (ABl. L 297 vom 15.10.2014, S. 23), sind zulässig.
Wichtig fßr uns ist der fett hervorgehobene Text. Dieser besagt, dass an (allen) Fahrrädern Fahrtrichtungsanzeiger angebracht werden dßrfen, ohne zwischen Biobikes, Pedeles oder sonstigen Bauformen zu unterscheiden. In dem kursiv gesetzten Text wird beschieben, welche Bedingungen fßr die Zulässigkeit der verwendeten Einrichtungen und deren Anbringung erfßllt sein mßssen.
Fazit: An allen Fahrrädern dßrfen bauartgenehmigte Blinker angebracht werden!