Dieken-Frost
In diesem Zusammenhang laut ADFC:
Nachrüsten von Blinkern
Seit Juni 2024 ist der Betrieb von Fahrtrichtungsanzeigern an E-Bikes erlaubt. Ein Nachrüsten an das bestehende System ist dabei ebenfalls möglich. Die Blinker müssen wie Scheinwerfer eine Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamt aufweisen. „Mit unserem Blinker ,Turntec‘ erfüllen wir die aktuellen gesetzlichen Vorgaben“, sagt Feßen-Fallsehr.
Damit meint er dann wahrscheinlich die KBA Zulassung für Krafträder.