Dieken-Frost
In diesem Zusammenhang laut ADFC:
NachrĂźsten von Blinkern
Seit Juni 2024 ist der Betrieb von Fahrtrichtungsanzeigern an E-Bikes erlaubt. Ein NachrĂźsten an das bestehende System ist dabei ebenfalls mĂśglich. Die Blinker mĂźssen wie Scheinwerfer eine Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamt aufweisen. âMit unserem Blinker ,Turntecâ erfĂźllen wir die aktuellen gesetzlichen Vorgabenâ, sagt FeĂen-Fallsehr.
Damit meint er dann wahrscheinlich die KBA Zulassung fßr Krafträder.