Rangersusi nur oben ein bisschen von der Spitze überkleben müsste, dann wäre es schon keine Dreieck mehr sondern ein Trapez und gut is
MGe erstehe sowieso nicht, warum man schwere, "physikalische" 3-Eck Rückstrahler verwendet, anstatt Reflektorfolien.
Das Problem dabei ist, dass der Nachweis der geforderten Eigenschaften fehlt. Die sind bis auf´s I-Tüpfelchen in der TA 18 der ECE Regelung festgelegt. Danach müssen die Rückstrahler bei der Anwendung der in der ECE-Regelung Nr. 3 Anhang 1 festgelegten Messordnung beim Anleuchten mit weißem Licht der Verteilungstemperatur von 2856K und einer Beleuchtungsstärke von 1lx nach einer einstündigen Lagerung an der Luft bei 65° C+- 2° C mindestens folgende Rückstrahlwerte haben:
Diese Festlegung definiert dann noch die Werte für 4 weitere Kombinationen aus Beobachtungs- und Anstrahlwinkel.
Dazu kommen noch jede Menge weitere Vorschriften, z. B. dass die Kanten versiegelt sein müssen oder, wenn nicht versiegelt, der Reflektor verspiegelt sein muss usw. Selbst wenn der Reflektor diese Bedingungen einhält, ohne Prüfung und Nachweis in Form des "Z" sind sie einfach nicht zugelassen. Ärgerlich, aber juristisch kommt man dagegen nicht an 🙁