Ich glaube, es sind 6 Monate Garantie und 18 Monate Gewährleistung (bei Neuware, gebraucht nur ein Jahr insgesamt).
Der Unterschied dazwischen ist die Beweislastumkehr.
Die ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, dass das Produkt bei Kauf heile war.
Danach muss der Kunde beweisen, dass das Produkt bei Kauf mangelhaft war.
Allerdings ist das den Allermeisten zu bürokratisch und nicht kundenfreundlich genug.
Daher gilt (nicht rechtlich), geht ein Produkt kaputt, haftet der Händler.
Quasi auf Kulanz, damit du da nix beweisen musst und auch in Zukunft wieder dort kaufst.
Auch ein Rechtsstreit liegt selten im Interesse eines Händlers.
Ich würde mal in den Kaufvertrag gucken.
Hast du das Ding offiziell von einer Firma/Händler gekauft, dann schreib die Beiden noch einmal an und stelle klar, das du den juristischen Weg gehen wirst wenn ihr zu keiner Einigung kommt.
Wenn du wieder abgewiesen wirst, machst du eine Anzeige wegen Betrug.
Wenn kein Kaufvertrag existiert, dann wirst du wohl auf allem sitzenbleiben.
Ist es keine Firma, du das Teil also "von Privat" gekauft hast, gilt das gleiche.
Dann bleibst du wohl auf dem Schaden sitzen.
Bei Käufen von Privat gilt meistens "Keine Gewährleistung, keine Rückgabe".
Schade das ich in Berlin lebe.
Als gebürtiger Bielefelder ...
Ich habe genug Platz zum schrauben und umfangreich Werkzeug.
Aber nein ... ich musste ja unbedingt tief in den Osten von Berlin an den Stadtrand ziehen. ^^