BikeCamper
Es wäre natürlich hilfreich gewesen, wenn du deine Aussage um eine Korrektur ergänzt hättest.
Denn es ist ja nicht so, das ich nicht gerne dazulernen würde.
Aber diese Aussage so von dir, hilft niemandem.
Ich habe dennoch mal gegoogelt.
Ganz falsch lag ich mit meiner Aussage nicht.
Nur das 2021 der Zeitraum der Beweislastumkehr von 6 Monaten auf 12 Monate erhöht wurde.
Ansonsten ist meine Aussage richtig.
Aber ich lasse mich gerne korrigieren wenn ich dennoch irgendwie falsch liege.
Es dürfte im Sinne des Threaderstellers sein, genau informiert zu sein um eventuell Regress geltend machen zu können.
Daher ist es gut und richtig, das wir hier über die korrekte Gesetzesgebung diskutieren.
Das können viele Köpfe am besten. 🙂
Knackpunkt Beweislast: Innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf macht das Gesetz es Verbrauchern leicht. Zeigt sich in diesem Zeitraum ein Fehler, wird vermutet, dass er von vornherein vorlag. Der Verkäufer hat die Möglichkeit, das zu widerlegen. Bis Ende 2021 lag dieser Zeitraum bei 6 Monaten. Danach müssen Sie beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.
Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen