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Kandme Zum Beispiel hinter Kurven bei Maisfeldern - gefühlt unser halber Landkreis ist voll von solchen SItuationen. Da leben Velomobil-Fahrer einfach gefährlich.
Oder generell hinter uneinsehbaren Kurven.
§ 3 Straßenverkehrsordnung (Geschwindigkeit)
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Kein Trost für die Betroffenen (hierzu zähle ich auch den Unfallverursacher, der sich wahrscheinlich für den Rest seines Lebens Vorwürfe machen wird), aber vielleicht ein Denkanstoß für alle Verkehrsteilnehmer.
RIP!