Tobias Weiss jemand ob Motor am Fahrrad und am Wohnwagen gleichzeitig eigentlich legal sind? Oder dürfen dann beide zusammen max 250 Watt "Nenndauerleistung" haben?
Wurde oben von Olli, welcher bei EbikeSolutions arbeitet, schon beantwortet:
Olli Wenn man schon ein Ebike hat und bis 25 Kmh Unterstützen will, sollte die gesamt Nenndauerleistung auf 250w ausgeschrieben sein.
D.H. Aufkleber auf beiden mit 125W (und Reduktion der Leistung)
zudem Muss der Controller dann sein Signal über einen Tretimpuls bekommen auch wenn im Fahrrad kein Motor ist.
Warte nur, bis ein Versicherungsfall entsteht, die Versicherung nach Gründen sucht und findet, nicht bezahlen zu müssen.