Rangersusi
Ganz oben sind nur Positions/ Begrenzungsleuchten zulässig !!
Da Reflektoren zu Beleuchtungstechnichen Einrichtungen zählen, sind auch diese nur in dem Bereich: mindestens 350mm über Fahrhahn und Unterkante der Beleuchtungseinheit maximal 1500 mm über Fahrbahn zulässig!!
Ausnahme Traktoren und Selbstfahrende Arbeitsmaschienen (max 1950mm über Fahrbahn )
Beste Grüße Maik