Masterblasi Deshalb macht es jeder nach seiner Vorstellung.
Ja, das ist wohl so. Man muss sich nur im Voraus über die möglichen Konsequenzen seines Handelns im Klaren sein. Wenn ein Richter einem im Prozess (grobe) Fahrlässigkeit vorwirft, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Bei kommerziellen Kupplungen wird immer darauf hingewiesen, dass ein Fangband zwingend erforderlich ist. Wer sich über diese Anweisung hinwegsetzt, muss den Vorwurf, nicht mit der nötigen Sorgfalt gehandelt zu haben, schwer entkräften. Und der Einwand, dass es ja keine gekaufte Kupplung ist, wird da auch nicht helfen.
Mich erinnert das an die Diskussionen, die aufgekommen sind, als für PKW die Anschnallpflicht eingeführt wurde. Da haben einige Gegner argumentiert, dass sie nach einem Unfall nicht schnell genug aus dem Auto entkommen könnten. Trotzdem wurde die Anschnallpflicht eingeführt, weil die Wahrscheinlichkeit, schwerste Unfallfolgen zu vermeiden, mit Gurt um ein Vielfaches höher ist.