RgbgSoul Da er es mit einem Mofa zieht gelten da vermutlich strengere Regeln als wenn man es mit (E)Bike zieht.
Eigentlich nicht wirklich.
Für Anhänger am Mofa gelten laut § 61a der StVZO dieselben Bau- und Betriebsvorschriften wie für Anhänger hinter Fahrrädern, wenn sie vor dem 1. April 1961 zum ersten Mal in den Verkehr gekommen sind. Allerdings finden sich in der StVZO keine expliziten Bestimmungen für Fahrräder, weshalb für diese – wie auch für Mofas – gemäß § 63 StVZO prinzipiell dieselben Regeln gelten wie für Kraftfahrzeuge. Ein Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (S 33/36.25.93.10) gibt Fahrradfahrern jedoch spezielle Orientierungshilfen. Quelle
Gibt zum Thema Mofa aber schon ein eigenes Thema, von daher hab ich dort mal geantwortet. Würde die Diskussion auch eher dort weiterführen weil es hier ja um eine eigene Projektvorstellung geht 🙂