bikeler Ich behaupte sogar, die Norm gilt nicht direkt. Denn hier spielt es sehr wohl eine Rolle, dass ein FaWoWa eben genau kein Wohnwagen oder Wohnmobil ist. Es herrscht die verbreitete Meinung, dass um Normen eine gesetzliche Gültigkeit zu geben, diese entsprechend bei den erforderlichen Anforderungen/Gesetzte gelistet sein müssen
Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen. [1]
All diese Organisationen sind im Wesentlichen privatrechtlich organisierte Institutionen. Juristisch betrachtet sind sie weit von der Stellung einer gesetzgebenden Organisation entfernt. Sie haben also weder den Auftrag noch die Befugnis noch die Legitimation, rechtlich bindende (im Sinne einer staatlichen Gesetzen oder Verordnungen gleichwertigen Verbindlichkeit) Dokumente zu erlassen. Dies hat der Bundesgerichtshof im Jahr 1998 folgendermaßen bestätigt: „DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter.“ [2]
Gesetze und Verordnungen können auf bestimmte Normen verweisen. Diese Normen übernehmen damit gewissermaßen die rechtliche Verpflichtung zur Anwendung von dem auf sie verweisenden Gesetz oder von der auf sie verweisenden Verordnung. [2]
Genau jenes ist für Wohnmobile und Wohnwagen durch (StVZO) § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge und der hierdurch zu erfüllenden (StVZO) § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis geregelt. Damit wird es für diese Pflicht, jedoch für FaWoWa's nicht.
[1] https://www.din.de/de/ueber-normen-und-standards/normen-und-recht/rechtsverbindlichkeit-durch-normen
[2] https://www.weka-manager-ce.de/ce-kennzeichnung/normen-einhalten/