Eine Unterbodenbeleuchtung am Fahrrad ist in Deutschland nicht erlaubt. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt klar, welche Beleuchtungseinrichtungen an Fahrrädern zulässig sind. Ich gehe mal davon aus, dass dies dann auch für einen Anhänger zählt, welcher von einem Fahrrad gezogen wird.
Die StVZO schreibt folgende Beleuchtungselemente für Fahrräder vor:
- Ein weißer Scheinwerfer vorne
- Ein rotes Rücklicht hinten
- Reflektoren:
Weiß vorne
Rot hinten
Gelb an den Pedalen
Gelb oder weiß reflektierende Streifen an den Reifen oder Speichen
Verbot zusätzlicher Beleuchtung
Laut § 67 Absatz 2 StVZO dürfen an Fahrrädern "nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein". Eine Unterbodenbeleuchtung fällt nicht darunter und ist somit nicht zulässig.
Mögliche Konsequenzen
Bei Verwendung einer nicht erlaubten Beleuchtung wie einer Unterbodenbeleuchtung droht ein Bußgeld. Für das Fahren ohne vorschriftsmäßige Beleuchtung beträgt das Bußgeld in der Regel 20 Euro, bei einer Gefährdung 25 Euro. Darüber hinaus ist ein Fahrrad mit nicht zugelassener Beleuchtung nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Es sollte daher im eigenen Interesse und zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auf zusätzliche Beleuchtungselemente wie eine Unterbodenbeleuchtung verzichtet werden.