Hallo nach dem es gestern das Thema Beleuchtung und Blinker in der wathaap Gruppe gab. Habe ich mich heuet mit einem bekannten getroffen, der bei der Polizei ist und da in der SOKO E bike und Fahrrad tÀtig ist. Um Information in dem Bereich zubekommen. Was man so Generell sagen kann ist dies ein schwieriges Thema Beleuchtung und Richtungsanzeiger beim Fahrrad  und E Bike.
Zum einen muss man unterscheiden ob es einen Fahrrad und Pedelec ist oder ein S Pedelec (Kleinkraftrad) , die S Pedelcs klammer ich hier mal aus da man mit diesen sowieso keine AnhÀngerbetrieb machen darf.
Was jetzt bei der Befragung rausgekommen ist das die meiste Beleuchtung Einrichtungen, an FahrrÀder so nicht regelkonform sind wie sie meist angebaut sind.
Kommen wir zur Beleuchtung diese muss eine Bauart Zulassung haben, muss aber nicht mehr permanent angebaut sein, wie es noch bis 2013 war. Darf sie seit 2013 auch Batterie betrieben sein, ist allerdings ein Dynamo am Fahrrad verbaut muss dieser permanent mit der Beleuchtung verbunden und diese verbaut sein und nicht abnehmbar sein, ist sie aber ĂŒber  Batterie betrieben bracht man diese nicht permanent angebaut haben. Die Beleuchtung darf nicht blinken oder ein Funktion haben wo man sie blinken lasen kann.
Ist alles zu entnehmen im StraĂenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 67 Lichttechnische Einrichtungen an FahrrĂ€dern
FĂŒr mehr Infos: KLICKE auf "Details":
Jetzt zu Blinker am Fahrrad
Dass Scheinwerfer und RĂŒckleuchten nicht blinken dĂŒrfen, bestimmen nun ausdrĂŒcklich § 67 Abs. 3 und 4 StVZO. Das ergab sich bisher nur aus den Technischen Anforderungen als Grundlage der Bauartgenehmigung. Blinken dĂŒrfen jetzt Fahrtrichtungsanzeiger bei mehrspurigen FahrrĂ€dern oder bei FahrrĂ€dern mit einem Aufbau, der Handzeichen ganz oder teilweise verdeckt wird
Generell kann man sagen Blinker sind nicht verboten aber auch nicht erlaubt.
Sie mĂŒssen wenn sie verbaut werden einen Bauartzulassung haben dĂŒrfen nur an bestimmten Punkten in einer bestimmten höhe mit einem bestimmten abstrahlt Winkel verbaut werden. Und befreien aber nicht vom Handzeichen geben da fĂŒr FahrrĂ€der keine Fahrtrichtungsanzeiger vorgesehen sind in der StVO.
Mindestausstattung Beleuchtung Fahrrad StVZO mit Bauartgenehmigung
Beleuchtung Vorne Weis (Kann Batteriebetrieben sein und dann abnehmbare sein)
Beleuchtung Hinten Rot (Kann Batteriebetrieben sein und dann abnehmbare sein)
Strahler vorne Weis  (Muss bemannet verbaut sein kann auch eine Kombi mit Beleuchtung sein)
Strahler Hinten rot (Muss bemannet verbaut kann auch eine Kombi mit Beleuchtung sein)
Reflektoren an den RĂ€der und pedale in Gelb (Alternative dĂŒrfen Speichen auch weis reflektieren)
Jetzt zu Beleuchtung von AnhÀnger
Der neue § 67a StVZO enthĂ€lt detaillierte Beleuchtungsvorschriften fĂŒr FahrradanhĂ€nger. Ein rotes RĂŒcklicht links hinten muss angebracht sein, wenn der AnhĂ€nger mehr als 60 cm breit ist oder das RĂŒcklicht des Zugfahrrads verdeckt. WeiĂe und rote Reflektoren sowie eine weiĂe Leuchte vorn bei  AnhĂ€nger mit einer breit von 1 m und breiter Breite MĂŒssen zwei vorne und hinten sowie zwei Reflektoren vorne und hinten verbaut werden mit bestimmten MaĂen vom Boden und in der Höhe. Fahrtrichtungsanzeiger sind an AnhĂ€ngern generell erlaubt. Alle Komponenten mĂŒssen eine Bauart Zulassung haben. EinfĂŒhrung der Vorschrift ist 1. Januar 2018. Eine NachrĂŒstpflicht fĂŒr davor in Verkehr gebrachte AnhĂ€nger besteht nicht.
Kommen wir jetzt mal zur Bauart Zulassung
An den Bauteilen muss ein ECE-Zulassungszeichen an gebracht sein, die aufgrund von ECE-Richtlinien zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschrÀnkt.
Die Ziffer nach dem "E" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte.
Das ECE Zulassungszeichen besteht immer aus einem Kreis mit GroĂen E, auĂerdem im Kreis die LĂ€nderkennzahl, bestehend aus ein oder zwei Ziffern und hinter dem Kreis einer Ziffern-/Buchstabenkombination. Aber ein E Kennzeichen alleine sagt noch nicht aus ob es verbaut werden darf fĂŒr den Verwendungszweck die jeweilige Buchstabenkombination besagt den Zweck der Verwendung
E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: GroĂbritannien
E12: Ăsterreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: Nicht mehr vergeben (ehemals DDR)
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: DĂ€nemark
E19: RumÀnien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: WeiĂrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: TĂŒrkei
E40: Mazedonien
E42: EuropÀische Union
E43: Japan
Und der wichtige richtige Verwendungszweck ein Aufzug von es gibt wesentlich mehr
A: Begrenzungslicht
B: Nebellicht
C: Abblendlicht
R: Fernlicht
CR: Fern- und Abblendlicht
C/R: Fern- oder Abblendlicht
HR: Halogen-Fernlicht
HC: Halogen-Abblendlicht
HCR: Halogen- Fern- und Abblendlicht
HC/R: Halogen- Fern- oder Abblendlicht
DC: Xenon-Abblendlicht
DR: Xenon-Fernlicht
DC/R Bi-Xenon Abblend- und Fernlicht (nicht zusammen einschaltbar)
Heck:
A: Begrenzungsleuchte
AR: RĂŒckfahrscheinwerfer
F: Nebelschlussleuchte
IA: RĂŒckstrahler
R: Schlussleuchte
S1 Bremsleuchte
Im Ganzen kann man sagen das es ein kompliziertes Thema ist und ich keine Verantwortung auf Richtigkeit ĂŒbernehme da sich permanent hier Sachen und Vorschriften Ă€ndern und jetzt wird ganz kompliziert Blinker bei FahrrĂ€dern entbinden nicht vom Handzeichen aber ausrechtlicher sicht darf man aber auch nicht die HĂ€nde vom Lenker nehme es mĂŒssen immer beider HĂ€nde am Lenker sein .
LG und ich hoffe ich habe eine wenig Licht ins dunkle gebracht