BikeCamper Genau, da steht nur was von weiss vorn und rot hinten. Blinker werden nicht erwähnt …
(aus meiner Sicht damit eigentlich nicht erlaubt, aber auch nicht verboten 🫢🥴)
-> Lichttechnische Einrichtungen dürfen zusammengebaut, ineinander gebaut oder kombiniert sein, mit Ausnahme von Fahrtrichtungsanzeigern <-
Blinker sind Fahrtrichtungsanzeiger. 😉
Sie dürfen nur nicht mit den Rück/Bremslicht -> zusammengebaut, ineinander gebaut oder kombiniert <- d.h. in einem Gehäuse zusammen gebaut sein.
Davon das Blinker nicht erlaubt sind, steht da nichts.
Ich habe diesen Satz aber auch jahrelang überlesen und darf jetzt das Heck meines Velomobils noch mal ändern.
Ärgerlich, aber diesen Fehler müssen Andere ja nicht auch noch machen.
In wie weit das Fahrradanhänger betrifft, habe ich noch nicht gefunden, aber da ich CE an meine Fz kleben muss, werde ich den Teufel tun, mich nicht an die gültigen Gesetze/Richtlinien zu halten.
Gruß Jörg