jason Ich frage mich, was zusammengebaut bedeutet, gibt es hierfür eine Auslegung?
Das ist ein juristischer Text … da gibts mindestens 5 Auslegungen 🤣
jason Denn wenn man sich KFZ ansieht, dann sind dort auch blinker mit anderen Elementen der Beleuchtung zusammen verbaut. Diese sind intern ggf. mit einem Steg aus Plastik getrennt, aber im selben Gehäuse.
Ich interpretier den Text so, dass Blinker am Fahrrad nicht in einem Gehäuse verbaut sein dürfen.
Aber wie gesagt -> am Fahrrad
Da macht es auf Grund der schnelleren Erkennbarkeit bei z.B. Nebel und der hohen Differrenzgeschwindigkeit zu Kraftfahrzeugen, duchaus Sinn das auf die Weise sichergestellt ist, dass keine 2 engstehende Rücklichter am Rad sind.
(für den Autofahrer sieht es dann möglicherweise so aus, als ob das Fahrrad noch viel weiter weg ist).
Wir hatten im Velomobilforum mindestens einen Auffahrunfall bei Nebel, den ich auf die zwei sehr eng stehenden Rückleuten zurückführe.
Wie das an einem Fahrradanhänger geregelt ist, weiß ich nicht aber ich würde/werde mich dabei auch am $67 orientieren und nur ein (dann nach links versetztes) Rücklicht einbauen.
Nach etwas Nachdenken und über den Tellerrand schauen, ergeben eigentlich alle in den Gesetzen/Richtlinien Vorschriften Sinn.
Gruß Jörg