Joachim-Hobby Meinst du mit Blackbox den Event Data Recorder, der seit 2024 in PKW Pflicht ist? Der wird nicht während der Fahrt ausgelesen und speichert auch nicht permanent Daten über die Fahrt. Hier eine Erklärung vom ADAC:
Aufgezeichnet werden dabei Daten wie die Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Lenkwinkel oder ob der Airbag ausgelöst wurde. Die Aufzeichnung wird in einem zeitlichen Fenster von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Crash ausgelöst.
Die Daten werden lokal im Fahrzeug gespeichert und verbleiben dort. Mit Hilfe von bestimmten Tools können sie über die OBD-Schnittstelle oder direkt am Airbag-Steuergerät ausgelesen werden. Zwar liegt datenschutzrechtlich die Hoheit der Daten aus dem EDR beim Fahrer bzw. Halter. Um im Zusammenhang mit zivil- oder strafrechtlichen Verfahren aber zu erfahren, wie es zu einem Unfall kam, kann ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft einen Sachverständigen beauftragen, die Daten aus dem EDR auszulesen.
In modernen Autos werden allerdings tatsächlich wesentlich mehr und sensiblere Daten gespeichert, aber das geschieht nicht wegen einer gesetzlichen Pflicht sondern auf Initiative der Fahrzeughersteller und verstößt teilweise gegen die DSGVo. Diese Daten sind es, die die Hersteller ungefragt auslesen können.
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