Masterblasi Da möchte ich weder einen Regendach noch eine Solarpanele als Segel auf dem Zweirad haben.
Soviel aus der Praxis , hier noch ein wenig Theorie:
§ 30c StVZO:
(1) Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.