420 Das Fahrrad finde ich schön, und auch verständlich, wenn jemand drin leben will, aber das war nicht meine Frage.
Vielleicht war das nicht gemeint, aber ich war neugierig, wie breit/lang/hoch ein Fahrrad sein darf. Daher hab ich's jetzt noch mal nachgelesen: Soweit ich es herausfinden konnte, gilt für Fahrräder laut StVZO eine maximale Breite von einem Meter, Fahrradanhänger dürfen 2,55 Meter breit sein. Die Zulassung als Fahrrad oder Kleinkraftrad hängt, soweit ich das gelesen habe, nicht an der maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h. Wenn die Motorleistung bei 1.000 Watt und die Maximalgeschwindigkeit bei 25 km/h liegt, gilt ein Pedelec als Kleinkraftrad. Dann braucht man ein Versicherungskennzeichen, eine Fahrerlaubnis und einen Helm.
Gerne korrigieren, falls das falsch sein sollte! Ich bin immer dankbar für sachdienliche Hinweise 🙂
Steht hier sicher im Forum auch irgendwo, aber dahin bin ich noch nicht vorgedrungen ;-)