Gereon Ich habe gerade das Kraftfahrt Bundesamt angeschrieben und gefragt, ob für Motorräder zugelassene Fahrtrichtungsanzeiger auch an E-Bikes montiert werden dürfen.
Gute Idee.
Denn soweit mir bekannt gilt laut ADFC:
„Leuchten müssen zugelassen sein.
Alle Beleuchtungselemente, ob Leuchten oder Reflektoren, müssen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen sein. Damit wird sichergestellt, dass sie bei korrekter Einstellung nicht zu stark den Gegenverkehr blenden, ein gleichmäßiges Lichtfeld aufweisen und andere Kriterien erfüllen, die die Sicherheit gewährleisten.
Ob eine Leuchte zugelassen ist, erkennt man am Prüfzeichen: Eine Wellenlinie, gefolgt vom Großbuchstaben K und einer Nummer. Man findet sie häufig als Relief auf der weißen oder roten Scheibe, manchmal wird sie auch auf das Gehäuse gedruckt. Alles, was das Prüfzeichen nicht trägt, darf weder als Fahrradbeleuchtung verkauft, noch am Fahrrad montiert genutzt werden. Das gilt zum Beispiel auch für die beliebten Blinklichter, die gern anstelle von oder zusätzlich zu Scheinwerfer und Rücklicht eingesetzt werden. Ein Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften kann bis zu 35 Euro Bußgeld kosten.“
Aber da auch Scooter Blinker für Fahrräder angeboten werden ist die Situation nicht so eindeutig.
Wenn ich schon etwas Unerlaubtes montiere, möchte ich das auch wissen. 😉