MGe Damit meint er dann wahrscheinlich die KBA Zulassung für Krafträder.
Genau die ist m.E. gemeint. Entweder das KBA-Zeichen, oder eines der beiden E-Zeichen (ein großes E, oder ein kleines e in einem Rechteck). M.W. kann die KBA-Nummer/-Prüfung auch durch eine E-Prüfung eines anderen EU-Landes ersetzt sein, die Unterlagen sollte man zur Hand haben. Für die Blinkleuchten von Kellermann gibt es Bescheinigungen aus Luxemburg (snch - Société Nationale de Certification et d'Homologation).
Gereon Ich habe gerade das Kraftfahrt Bundesamt angeschrieben
Schon Antwort bekommen?