mumpel Habe mir den Paragraphen mal reingezogen und ich sehe das genauso.
Da ja einige hier kombinierte Leuchten (Schlussleuchte/Blinker) verwenden mĂśchte ich mal auf Absatz 2 desselbigen Paragraphen aufmerksam machen:
Zitat:" Lichttechnische Einrichtungen dĂźrfen zusammengebaut, ineinander gebaut oder kombiniert sein, mit Ausnahme von Fahrtrichtungsanzeigern." Zitat Ende.
Demnach wären mit Fahrtrichtungsanzeigern kombinierte Schlussleuchten verboten, immer vorausgesetzt ich interpretiere das richtig und fßr Fahrradanhänger gilt dasselbe wie fßr Fahrräder.