MGe Die Blinker müssen wie Scheinwerfer eine Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamt aufweisen.
Aber genau das ist laut § 67, Absatz 3, Satz 3 der StVZO eben nicht der Fall. Ihr könnt natürlich warten, bis irgendwann irgendein Hersteller Blinkleuchten mit K-Zeichen auf den Markt bringt. Nur werden ihr da ewig warten. Denn es wird keinen Hersteller geben, der Fahrzeugspezifische Blinkleuchten für Fahrräder rausbringt. Denn K-Zeichen und Wellenlinie sind für Blinkleuchten nicht erforderlich. Und Blinkrelais müssen auch nicht fahrtzeugspezifisch sein, es genügt auch eine allgemeine Betriebserlaubnis nach § 22 Absatz 3 der stVZO.