Gereon , âŚda Fahrräder und Pedelecs ja keine Verkehrsteilnehmer im Sinne der StVO wärenâŚ
Ich spinne solche Sachen ja gerne mal zu Ende,.
Wenn Fahrrad und Pedelec rechtlich in die gleiche Kategorie wie Rollschuhe fallen, muss ich mir dann beim Rollschuhfahren demnächst Blinker an die Schläfen tackern und zusätzlich noch heftig winken beim abbiegen? (Spässken)