Rangersusi wäre eine strenge Auslegung der Stützenregelung natürlich fatal.
Wobei natürlich beim "Parken" des Anhängers eine Verwendung der Stützen auch nicht beanstandet werden kann. Schließlich sind auch an Fahrrädern Parkstützen erlaubt. Wichtig ist nur, das die Stützen jederzeit ohne großen Aufwand einzuklappen oder hochzufahren sind.