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Kandme Zum Beispiel hinter Kurven bei Maisfeldern - gefĂŒhlt unser halber Landkreis ist voll von solchen SItuationen. Da leben Velomobil-Fahrer einfach gefĂ€hrlich.
Oder generell hinter uneinsehbaren Kurven.
§ 3 StraĂenverkehrsordnung (Geschwindigkeit)
(1) Wer ein Fahrzeug fĂŒhrt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug stĂ€ndig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den StraĂen-, Verkehrs-, Sicht- und WetterverhĂ€ltnissen sowie den persönlichen FĂ€higkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. BetrĂ€gt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der ĂŒbersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefĂ€hrdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der HĂ€lfte der ĂŒbersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Kein Trost fĂŒr die Betroffenen (hierzu zĂ€hle ich auch den Unfallverursacher, der sich wahrscheinlich fĂŒr den Rest seines Lebens VorwĂŒrfe machen wird), aber vielleicht ein DenkanstoĂ fĂŒr alle Verkehrsteilnehmer.
RIP!