GoldStream Wenn der Akku in einem Akkurucksack oder Akkutasche verpackt ist, stört sich niemand daran.
Das kann man zwar machen, so wie man den Akku auch sonst überall im Gepäck verstecken kann, den Anforderungen der Bahn entspricht es allerdings definitiv nicht, da hier weder Löschmaterial noch Brandschutzmaterial verbaut ist.
Wird man damit erwischt, darf man umgehend aussteigen. Theoretisch wäre sogar eine Anzeige wegen unerlaubten Gefahrguttransports möglich. Wenn der Kontrolleur das zur Anzeige bringt, sind Bußgelder in Höhe von 100 bis 500 Euro fällig, bei Bedarf auch höher !
https://prosafecon.de/bussgeld-und-gefahrgut/#:~:text=Bußgelder%20im%20Bereich%20Gefahrgut%20betreffen,100%20Euro%20und%20500%20Euro.
Was man in der "freien Wildbahn" tragen kann, ist etwas völlig anderes als das, was in Massentransportmitteln erlaubt ist ! Denn bei den Bestimmungen geht es konkret um Brandschutz bzw. die Minderungen der Gefahr durch zB austretende Gase eines Gefahrguttransportes. Nur für Akkus mit unter 10 Wh Leistungsaufnahme gilt eine (gesetzliche, s.o.) Ausnahmeregelung.