Hinweis Ich beziehe mich jetzt nur auf den Anhänger. Nicht auf das E-Bike.
BikeCamper NEIN, wenn der einachsige Hänger einspurig ist.
Ja, wenn det einachsige Hänger mehrspurig ist
Wo genau steht das? Kannst du dazu bitte eine Quelle Posten. Also z.b. welcher Paragraph das ist?
Weil in der StVZO lese ich was anders oder habe ich es Ăźberlesen?
Wir fahren ja auch keine einachsigen Anhänger mit einer Spur, sondern wir fahren einachsige Anhänger mit ZWEI Spuren(Räder, die neben einander liegen).
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67a.html
Fahrtrichtungsanzeigern, genehmigt nach der Regelung Nr. 50 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen fĂźr Europa (UNECE) â Einheitliche Bedingungen fĂźr die Genehmigung von Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeigern und Beleuchtungseinrichtungen fĂźr das hintere Kennzeichenschild fĂźr Fahrzeuge der Klasse L (ABl. L 97 vom 29.3.2014, S. 1) und angebaut nach der Regelung Nr. 74 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen fĂźr Europa (UN/ECE) â Einheitliche Bedingungen fĂźr die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L 1 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (ABl. L 166 vom 18.6.2013, S. 88), oder
und
(5) Lichttechnische Einrichtungen dĂźrfen zusammengebaut, ineinander gebaut oder kombiniert sein, mit Ausnahme von Fahrtrichtungsanzeigern.
Die Firma Valuetom steht ebenfalls fßr offiziell zugelassene Fahrradblinker und bietet Rßcklichter, die mit integriertem Blinker versehen sind. Darßber hinaus gibt es auch Blinker fßrs Fahrrad, die am Gepäckträger montiert werden kÜnnen. Ein Beispiel hierfßr sind die WingBling Blinker.
Wie passt das zusammen? Gilt dieser Paragraph 67A nicht mehr?
mir geht das um die Frage von nachteule
Als klassisches Gespann (klassisches E-Bike 25kmh mit einachsige Anhänger)
Ich fahre jedenfalls "nur" ein Normales e-bike bis 25 km/h wo ich treten muss.