Hinweis Ich beziehe mich jetzt nur auf den Anhänger. Nicht auf das E-Bike.
BikeCamper NEIN, wenn der einachsige Hänger einspurig ist.
Ja, wenn det einachsige Hänger mehrspurig ist
Wo genau steht das? Kannst du dazu bitte eine Quelle Posten. Also z.b. welcher Paragraph das ist?
Weil in der StVZO lese ich was anders oder habe ich es überlesen?
Wir fahren ja auch keine einachsigen Anhänger mit einer Spur, sondern wir fahren einachsige Anhänger mit ZWEI Spuren(Räder, die neben einander liegen).
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67a.html
Fahrtrichtungsanzeigern, genehmigt nach der Regelung Nr. 50 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeigern und Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild für Fahrzeuge der Klasse L (ABl. L 97 vom 29.3.2014, S. 1) und angebaut nach der Regelung Nr. 74 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L 1 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (ABl. L 166 vom 18.6.2013, S. 88), oder
und
(5) Lichttechnische Einrichtungen dürfen zusammengebaut, ineinander gebaut oder kombiniert sein, mit Ausnahme von Fahrtrichtungsanzeigern.
Die Firma Valuetom steht ebenfalls für offiziell zugelassene Fahrradblinker und bietet Rücklichter, die mit integriertem Blinker versehen sind. Darüber hinaus gibt es auch Blinker fürs Fahrrad, die am Gepäckträger montiert werden können. Ein Beispiel hierfür sind die WingBling Blinker.
Wie passt das zusammen? Gilt dieser Paragraph 67A nicht mehr?
mir geht das um die Frage von nachteule
Als klassisches Gespann (klassisches E-Bike 25kmh mit einachsige Anhänger)
Ich fahre jedenfalls "nur" ein Normales e-bike bis 25 km/h wo ich treten muss.